Benötige ich ein Visum für die Einreise nach Japan? Wie lange muss ein Reisepass noch gültig sein?
Visumfreies Reisen
Japan gewährt für touristische Reisen bis zu 90 Tagen visumfreies Reisen mit insgesamt 71 Ländern der Welt.
Dabei handelt es sich hauptsächlich um Länder in Europa, Nordamerika, Südostasien, Lateinamerika, einige Länder im Nahen Osten und 3 Länder in Afrika.
Eine vollständige Liste der Nationalitäten, die ohne Visum nach Japan reisen können, finden Sie auf der Website des japanischen Außenministeriums: mofa.go.jp.
Langzeitvisa
Wenn Sie sich länger als 90 Tage in Japan aufhalten möchten, und für Einwohner aus Ländern mit Visumspflicht für beliebige Zeiträume, müssen Sie im Voraus ein reguläres Visum beantragen.
Ein japanisches Visum kann nur bei einer japanischen Botschaft im Ausland beantragt werden, nicht aber online.
Die Visagebühr beträgt rund 3 000 JPY. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Website des japanischen Außenministeriums: mofa.go.jp.
Andere Dokumente und Gültigkeit des Reisepasses
Wenn Sie nach Japan reisen, muss Ihr Reisepass für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in dem Land gültig sein. Japan verlangt keine Gültigkeitsdauer des Reisepasses von mehr als 6 Monaten oder einer anderen Aufenthaltsdauer.
Wir empfehlen Ihnen, die Einreise- und Zollerklärung online auf der offiziellen Website auszufüllen: services.digital.go.jp/de/visit-japan-web.
Während Sie die Formulare im Flugzeug in Papierform erhalten, können Sie mit dem ausgefüllten Online-Formular und dem QR-Code bei der Ankunft durch die automatische Passkontrolle gehen, was bis zu 30 Minuten Wartezeit in der Schlange sparen kann.
Zollbestimmungen
Sie dürfen zollfrei persönliche Gegenstände im Wert von 200 000 JPY pro Person, 200 Zigaretten, 50 Zigarren oder 250 g Tabak und 3 Flaschen (0,76 l) Alkohol pro Person einführen.
Die Einfuhr von Tieren, Pflanzen und Erzeugnissen tierischen Ursprungs unterliegt der Kontrolle und Quarantäne.
Die Einfuhr von Betäubungsmitteln, Waffen und pornografischem Material ist verboten.
Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld unterliegt keinen Beschränkungen, allerdings müssen Beträge über 1 000 000 Yen bei der Zollkontrolle angemeldet werden.